Alternative Golfplatzpflege
Stets einen Schritt voraus sein
Pflege im Wasserschutzgebiet
Bei der Pflege von Golfanlagen in Wasserschutzgebieten dürfen nur noch sehr wenige Fungizide, Herbizide und Insektizide zum Einsatz kommen. Das macht kombiniert mit weiteren Einschränkungen – in Wasserschutzzonen 1 darf zum Teil erst nach Unterschreitung eines gewissen Feuchtigkeitsgrads gewässert werden – das Greenkeeping nicht einfacher. „Daher gilt auf diesen Plätzen: Immer einen Schritt voraus sein!“, so Sommerfeld-Supervisor Dieter Kückens. Vorausschauend müssen etwa biologische Bodenhilfsstoffe und Pflanzenstärkungsmittel verwendet werden, damit Boden und Pflanzen gar nicht erst krank werden. Zudem gilt es, punktgenau und intensiv zu aerifizieren oder vertikutieren.
Sommerfeld hat dazu ein Greenkeeping-Komplettprogramm erstellt, das detailliert anstehende Maßnahmen auflistet. So kann es gelingen, Golfanlagen in Wasserschutzgebieten trotz der Einschränkungen in einem Top-Zustand zu halten.
© Andreas Lukasch