Schon gewusst?
Homogenbereiche vs. Bodenklassen
Obacht vor unliebsamen Überraschungen
„Homogenbereiche“ und „Bodenklassen“: Für den Laien mögen das nichtssagende Vokabeln sein – für den Golfplatzbauer aber sind sie von immenser Bedeutung. Gerade für solche, die schon vor 2015 ihrer Arbeit nachgegangen sind und sich mit der Historie dieser Begriffe auskennen. Vor 2015 wurden nämlich in Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in Bezug auf Erdarbeiten sieben Bodenklassen genannt. Von Klasse 1: „Oberboden“ über Klasse 4: „Mittelschwer lösbare Bodenarten“ bis zu Klasse 7: „Schwer lösbarer Fels“. Mit diesen Angaben konnten Golfplatzbauer gut planen, wussten sie doch nach entsprechender Untersuchung relativ genau, welche Bodenbeschaffenheit sie in welcher Tiefe erwartete.
Im Spätsommer 2015 wurden die Normen der VOB dann überabeitet – und aus den „Bodenklassen“ plötzlich „Homogenbereiche“. Diese begrenzten Bereiche aus Boden- oder Felsschichten beschreiben seitdem im Leistungsverzeichnis die Eigenschaften des Baugrunds. Dadurch entfällt die zuvor teils komplexe Einteilung in die sieben Bodenklassen, was erst einmal nach einer Vereinfachung klingt.
Allerdings: Die Einteilung in Homogenbereiche ist unspezifischer als vorher, was später bei der tatsächlichen Baumaßnahme zu unliebsamen Überraschungen führen kann. Umso fachkundiger müssen daher seitdem Baugrundgutachter und Planer vorgehen, umso enger muss die Zusammenarbeit zwischen Gutachter, Planer und Bauherr sein. Nur dann kann es gelingen, Ausschreibung und Vergabe genau auf die Homogenbereiche abzustimmen – und darauf aufbauend letztlich ein für alle Beteiligten perfektes Ergebnis zu erzielen.
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