Emissionsrichtlinie
Weniger Feinstaub, mehr Umweltschutz
Neue Norm hochrelevant für Golfanlagen
Okay, ein Artikel über die europäische Verordnung 2016/1628 klingt zunächst so semispannend. Und die Verantwortlichen von Golfclubs, bei denen unter dem 18. Grün eine prallgefüllte Schatzkiste vergraben liegt, müssen ihn nicht zwingend lesen. Für alle anderen aber gilt, dass sie die Stufe V der EU-Emissionsrichtlinie für Maschinen und Geräte kennen sollten.
Die europäische Abgasnorm der Stufe V wurde von der Europäischen Union im September 2016 vorgestellt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 tritt die letzte von insgesamt sieben Stufen eines Plans in Kraft, der Mitte der 90er entworfen wurde, um die Emissionen aus Dieselmotoren zu reduzieren. Hersteller sollen und müssen seitdem vor allem den Ausstoß von Feinstäuben verringern, die zuvor noch ungefiltert in die Atmosphäre entlassen wurden. Davon betroffen sind Arbeitsmaschinen, Aggregate und Verbrennungsmotoren, die im NRMM-Bereich (Non-Road-Mobile-Machinery) eingesetzt werden. Da hierzu unter anderem Fairway-, Rough- und Semirough-Mäher sowie Schlepper gehören, ist die Norm für Golfanlagen hochrelevant.
Im Vergleich zur Stufe I werden bei Neumaschinen, die die Emissionsstufe V erfüllen, die Mono-Stickoxide NO und NO2 sowie deren Kohlenwasserstoffverbindungen um 94 % sowie die im Verbrennungsprozess erzeugten Rußpartikel um 98 % reduziert. Dieses Mehr an Umweltschutz gibt es indes nicht zum Nulltarif. Laut Micha Mörder, Gesamtvertriebsleiter Maschinen bei TORO, werden die für Stufe V ausgelegten Maschinen deutlich teurer (siehe Interview auf Seite 2). Parallel zu landwirtschaftlich genutzten beziehungsweise auf Grünflächen eingesetzten Fahrzeugen wurde von der EU bereits 2013 übrigens die Abgasstufe VI für den Straßenverkehr eingeführt. Auch wenn entsprechende Pläne noch nicht bekannt sind, deutet das stark darauf hin, dass auch bei den „grünen“ Fahrzeugen über kurz oder lang eine weitere Stufe hinzukommen wird.
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