Pflanzenschutzmittel© Jürgen Fälchle – Fotolia.com

Kurzmeldungen

Läuft nur mit Fortbildung

Handhabung von Pflanzenschutzmitteln

Die Vorschrift lässt keine Fragen offen: Im Pflanzenschutzgesetz vom 14. Februar 2012 steht ohne Interpretationsspielraum, dass sich Sachkundige fortbilden müssen. Das gilt für alle Personen, die Pflanzenschutzmittel a) verkaufen, b) anwenden, c) den Einsatz im Zuge eines Ausbildungsverhältnisses anleiten bzw. beaufsichtigen oder d) zum Thema Pflanzenschutz beraten. Somit stehen auch die Greenkeeper, die PSM ausbringen, in der Pflicht, sich auf diesem Gebiet stets auf den neuesten Stand zu bringen.

Das muss alle 36 Monate geschehen. Bei Erwerb der Sachkunde nach dem 14. Februar 2012 beginnt dieser Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Nachweises. Bedeutet: Wer im Frühling oder Sommer 2014 die Prüfung abgelegt hat, sollte sich dieser Tage um eine Fortbildung kümmern, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht – zum Beispiel bei einer DEULA. Sollten alle Kurse ausgebucht oder keine Auffrischungsveranstaltung in der Nähe sein, kann der Kurs auch online bei der Landakademie durchgeführt werden (siehe http://goo.gl/dYyO6A). Hierfür sind aber ebenfalls einige Stunden Zeit einzuplanen.

Und immer daran denken: Die Bescheinigung sicher aufbewahren, um sie bei einer Fachrechtskontrolle vorlegen zu können. Ansonsten kann der Sachkundenachweis sogar widerrufen werden. Dann würde eine neue Prüfung fällig – und das muss ja mit Blick auf all die anderen Aufgaben des Alltags nun wirklich nicht sein.

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