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Erlaubnis zur Schädlingsbekämpfung

Haftungsrisiken bei der Arbeitssicherheit

Der gepflegte Rasen, die gute Luft, die vielen Pflanzen, das Spiel: Ein Golfplatz ist ein Ort zum Wohlfühlen. Jedoch sollten die Verantwortlichen dabei nicht vergessen, dass auch auf der Anlage Gesetze und Paragraphen gelten – nämlich z. B. beim Thema Arbeitssicherheit!

Wenn der Greenkeeper im Sommer bei 40 Grad im Schatten in Flip-Flops Rasen mäht, beim Trimmen keine Schutzkleidung trägt bzw. benutzt oder arbeitsmedizinische Untersuchungen auf der Strecke bleiben und dann etwas passiert – haftet der Club in Person des Geschäftsführers oder Vorstands.

Daher sollte jeder Verein gerade die Vorschriften rund um die Arbeitssicherheit genau im Blick behalten. Oder entsprechende Aufgaben der Arbeitssicherheitsunterweisung ausgliedern. Denn wenn sich dann ein Unfall ereignet, ist der Dienstleister verantwortlich.

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