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Recht

Endlich Klarheit!

Neue Dienstleistungsnorm für Golfanlagen: DIN SPEC 79399

Im Fitness-Studio können alle Mitglieder für ihre 20 Euro Monatsbeitrag erwarten, dass jedes Gerät „in Schuss“ und die Sauna geöffnet ist. Was aber darf ein Golfspieler von einer Anlage erwarten, wenn er seinen Jahresbeitrag/Greenfee gezahlt hat? Bisher war bei der Antwort auf diese Frage viel subjektives Empfinden im Spiel – und damit jede Menge Unsicherheit. Damit ist nun Schluss, ab sofort herrscht wesentlich mehr Klarheit!

In der DIN-SPEC 79399, an deren Ausarbeitung die Sommerfeld AG beteiligt war, sind zahlreiche Mindestanforderungen an eine Golfanlage definiert. Vom Zustand des Platzes über die Öffnungsdauer der Gastronomie bis zum Notfallmanagement. Da somit alle Seiten künftig von gleichen Voraussetzungen ausgehen können, ist die neue Dienstleistungsnorm eine hervorragende Ausgangsbasis für die Regelung der Leistungsbeziehungen zwischen Golfern und Golfanlagen – und damit die perfekte Grundlage für Spielrechts-, Management- oder Pflegeverträge.

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