Pflanzenschutzmittel © Jürgen Fälchle – Fotolia.com

Kurzmeldungen

Frist abgelaufen?

Pflanzenschutzmittel prüfen

In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber nach und nach diverse Pflanzenschutzmittel verboten. Zugleich wurden (von Bundesland zu Bundesland verschiedene) „Aufbrauchfristen“ festgelegt – also Übergangsphasen, in denen die Verwendung noch erlaubt ist. Diese Fristen laufen zum Jahresende aus. Danach dürfen bundesweit nur noch PSM eingesetzt werden, die von der BVL eine Genehmigung nach §17 erhalten haben. Zum Ausklang des Jahres sollten Greenkeeper daher prüfen, ob sie auch 2020 noch zu sämtlichen Mitteln im Lager greifen dürfen. Sollte das nicht der Fall sein, müssen entsprechende Pflanzenschutzmittel fachgerecht entsorgt werden. Damit besteht die Sicherheit, die Anlage weiterhin konform mit dem Pflanzenschutzgesetz zu pflegen.

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